Staatlich geprüfter Übersetzer für die polnische Sprache

Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der polnischen Sprache für Baden-Württemberg

- Tłumacz przysięgły języka niemieckiego i polskiego -


Dr. Pajor übersetzt offizielle polnische Dokumente und jegliche andere polnische Schriftstücke in die deutsche Sprache und umgekehrt. Die jahrelange Erfahrung erlaubt es ihm Übersetzungen jeglicher Art sowohl für öffentliche Institutionen als auch für Individualkunden in kurzer Zeit anzufertigen.

Aufgrund zahlreicher schriftlichen und mündlichen Prüfungen ist Dr. Pajor berechtigt, die in ganz Deutschland gültige Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Übersetzer für die polnische Sprache" zu führen. Aufgrund der darauf folgenden Bestellung und Beeidigung vor dem Präsidenten des Landgerichts Rottweil ist er zur Führung der Bezeichnung: "Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der polnischen Sprache für Baden-Württemberg" berechtigt. Als solcher ist Dr. Pajor ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Urkunde, die in der polnischen beziehungsweise deutschen Sprache abgefasst ist zu bescheinigen und von den in der polnischen oder deutschen Sprache abgefassten Urkunden Übersetzungen anzufertigen. Die Bestellung als Urkundenübersetzer gilt für alle Gerichte und Behörden des Landes Baden-Württemberg.


Ihre Anfragen richten Sie bitte an:

Dr. Peter Pajor
Krummer Weg 24
D-78628 Rottweil
Deutschland/Germany

Telefon: 0741/4034 0874 oder 0151/5855 2718
(Aus dem Ausland: +49 741 4034 0874 oder +49 151 5855 2718)

Fax: 03212/108-2064
(Aus dem Ausland: +49 3212 108-2064)

Email: [email protected]